Anerkennung ausländischer Fachkräfte

Wir haben bereits zahlreiche Mitarbeiter bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation unterstützt und sind mit den Erfordernissen und dem Prozedere bestens vertraut. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) die Gleichwertigkeit der Berufsabschlüsse geprüft. Je nach Qualifikation und beruflichen Erfahrungen im Heimatland wird eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich. Grundlage für die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist außerdem ein zertifiziertes B2-Sprachniveau.

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